Klapptür

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Klapptür bezeichnet ein an einer horizontalen Achse befestigtes Türblatt.

Eine Klapptür kann oben oder unten angeschlagen sein, anders als bei dem verbreitetsten Türentyp, der Schwenktür mit seitlicher, horizontaler Achse. Sie öffnet nach außen oder nach innen. Mittels (durch das Eigengewicht ausgelöstes) Niederfallen bzw. Aufheben wird der Zugang bzw. Zugriff zu etwas erschlossen. Klapptüren sind Spezialmechanismen, die je nach Ausführung für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden können.

  • Katzentür in einer Außentür
    Katzentür in einer Außentür
  • Falltür in Klapptürausführung
    Falltür in Klapptürausführung
  • Klapptür mit integrierter Flugzeugtreppe
    Klapptür mit integrierter Flugzeugtreppe
  • Klappbare Autohecktür
    Klappbare Autohecktür
  • Klapptüren (Flügeltüren) zum Einstieg in ein Automobil
    Klapptüren (Flügeltüren) zum Einstieg in ein Automobil
  • Automobil-Gerätetür nach oben geöffnet
    Automobil-Gerätetür nach oben geöffnet
  • Klapptür am Geschirrspüler nach unten geöffnet
    Klapptür am Geschirrspüler nach unten geöffnet

Siehe auch

  • Klapptor