Spartenverlegung

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Die Spartenverlegung bezeichnet die Verlagerung von Strom- und Telefonleitungen, Glasfaserkabeln, Gas- und Wasserrohren aus einem Baustellenbereich hinaus. Dies ist notwendig, wenn zum Beispiel eine Baugrube für eine U-Bahn oder einen Tunnel ausgehoben werden soll.

Siehe auch

  • Erschließung (Grundstück)